Ökodesign und digitaler Produktpass: was jetzt gilt
Am 6. Oktober 2026 mit den Quellen abgeglichen
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) erlaubt der EU, Anforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Information festzulegen, einschließlich eines digitalen Produktpasses, Produktgruppe für Produktgruppe.
Was heute gilt
Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe nicht vernichten. Mittlere Unternehmen folgen ab dem 19. Juli 2030; Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen.
Produktpässe kommen gruppenweise
Anforderungen und ein Pass gelten für eine Produktgruppe erst, wenn die Kommission dafür einen delegierten Rechtsakt erlässt, in der Regel mit mindestens 18 Monaten bis zur Anwendung. Der im April 2025 angenommene Arbeitsplan nennt unter den ersten Gruppen Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien und Bekleidung, Möbel, Reifen und Matratzen.
Batterien
Unabhängig davon verlangt die Batterieverordnung ab dem 18. Februar 2027 einen Batteriepass für Batterien von Elektrofahrzeugen, Industriebatterien über 2 kWh und Batterien für leichte Verkehrsmittel.
Was jetzt zu tun ist
- als großes Unternehmen, das Bekleidung oder Schuhe in der EU verkauft: sicherstellen, dass unverkaufte Ware nicht vernichtet wird;
- den delegierten Rechtsakt für Ihre Produktgruppe verfolgen und beginnen, die Material- und Lieferantendaten zu sammeln, die ein Pass verlangen wird.