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GPSR-Etiketten-Generator: Angaben zu Hersteller, Einführer und verantwortlicher Person

Die GPSR verlangt einige Angaben auf jedem Verbraucherprodukt, seiner Verpackung oder einem Begleitdokument. Füllen Sie das Formular aus, um den Text für Ihr Etikett zu erhalten.

Hersteller
Einführer in der EU (falls vorhanden)
Verantwortliche Person in der EU (falls nicht der Einführer)

Ihre Eingaben werden nirgendwohin gesendet. Ihre Firmenangaben bleiben für das nächste Mal in diesem Browser.

Ihr Etikett

…

Vor dem Drucken prüfen

  • Fügen Sie eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer hinzu (Artikel 9 Absatz 5).
  • Fügen Sie Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers hinzu (Artikel 9 Absatz 6).
  • Noch keine Sicherheitsinformationen. Fügen Sie sie hinzu, es sei denn, das Produkt kann ohne sie sicher verwendet werden (Artikel 9 Absatz 7).

Am 6. Oktober 2026 mit den Quellen abgeglichen

Was das Etikett zeigen muss

AngabeVon wemArtikel
Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes KennzeichenProdukt9 Abs. 5
Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke, Post- und E-Mail-AdresseHersteller9 Abs. 6
Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke, Post- und E-Mail-AdresseEinführer11 Abs. 3
Name und Kontaktdaten einschließlich Post- und E-Mail-AdresseVerantwortliche Person in der EU16 Abs. 3
Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen SpracheHersteller; der Einführer prüft9 Abs. 7, 11 Abs. 4

Wo die Angaben hingehören

Auf das Produkt selbst. Lässt die Größe oder Art des Produkts das nicht zu, auf die Verpackung oder in ein Begleitdokument (Artikel 9 Absätze 5 und 6). Die Angaben zur verantwortlichen Person dürfen auch auf dem Paket stehen (Artikel 16 Absatz 3). Das Etikett des Einführers darf keine Angaben verdecken, die das Etikett des Herstellers zeigen muss (Artikel 11 Absatz 3).

Sprache

Namen und Adressen müssen nicht übersetzt werden. Gebrauchsanleitung und Warnhinweise müssen in einer Sprache sein, die Verbraucher leicht verstehen, wie sie jedes Verkaufsland festlegt (Artikel 9 Absatz 7); meist ist das seine Amtssprache. Der Generator übersetzt nur die Überschriften; den Sicherheitstext schreiben Sie in jeder Sprache selbst.

Produkte mit eigenem EU-Recht

Spielzeug, elektrische Geräte, Kosmetik und andere Produkte unter EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften folgen den Kennzeichnungsregeln dieses Rechts, die mehr verlangen können, etwa die CE-Kennzeichnung. Die oben genannten Kennzeichnungspflichten der GPSR gelten dann für sie nicht (Artikel 2 Absatz 1); prüfen Sie das Recht für Ihr Produkt.

Unsicher, wer Ihr Einführer oder Ihre verantwortliche Person ist? Beginnen Sie mit dem GPSR-Check und dem Leitfaden zur verantwortlichen Person.

Quellen

Kostenlose GPSR-Tools

GPSR-Leitfäden