Was geprüft wird
- die Angaben, die jedes Online-Angebot zeigen muss (Artikel 19);
- die Angaben auf dem Produkt, der Verpackung oder einem Begleitdokument (Artikel 9 Absätze 5 bis 7, Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 16 Absatz 3);
- die Unterlagen des Herstellers: technische Dokumentation, ein Beschwerdekanal und ein Verzeichnis (Artikel 9 Absätze 2, 3, 11 und 12).
Was nicht geprüft wird
Ob das Produkt sicher ist und ob Ihre Angaben stimmen. Ein Marktplatz prüft, dass die Felder ausgefüllt sind; für die Richtigkeit bleiben Sie verantwortlich. Produkte mit eigenem EU-Recht, etwa Spielzeug oder Elektrogeräte, folgen dessen Kennzeichnungsregeln statt der Artikel 9 und 11; die Angaben nach Artikel 19 gelten aber auch für sie.
Sie brauchen den Etikettentext? Nutzen Sie den Etikettengenerator. Unsicher, ob Sie eine verantwortliche Person brauchen? Beginnen Sie mit der GPSR-Prüfung.